Hochzeitsmarsch
Op. 61/9aus "Ein Sommernachtstraum"
Komponiert: 1842
- Gattung
- Romantik
- Katalog
- Op.
Komponiert als Schauspielmusik nach der Ouvertüre von 1826, uraufgeführt 14.10.1843 in Potsdam
Der Hochzeitsmarsch ist eine der bekanntesten Festmusiken der Romantik, und zugleich ein Musterbeispiel für Mendelssohns Theaterinstinkt. Er steht in der Schauspielmusik zu Shakespeares Ein Sommernachtstraum an der Stelle, an der die Handlung in die Welt der Ordnung und des Hofes zurückkehrt. Genau so klingt die Musik, strahlend, klar konturiert, und mit einer Selbstverständlichkeit, die sofort Feierlichkeit erzeugt.
Der berühmte Auftakt wirkt wie ein Signal, entschieden und glänzend, danach entfaltet sich ein Marsch, der nicht schwer schreitet, sondern in eleganter Bewegung bleibt. Mendelssohn verbindet Fanfaren, rhythmischen Schwung und eine leichte tänzerische Note, wodurch der Klang gleichzeitig repräsentativ und charmant wirkt. Die Form ist präzise gebaut, sie steigert sich in klaren Bögen, und sie hält die Spannung durch kontrastierende Abschnitte lebendig.
Dass der Hochzeitsmarsch bis heute als Symbol für den festlichen Moment gilt, liegt an dieser Balance. Er wirkt königlich, aber nicht pompös. Er ist feierlich, aber nie steif. Und er hat genau jene helle, konzentrierte Energie, die den Sommernachtstraum insgesamt prägt, ein Stück Musik, das Bühne und Leben gleichermaßen erobert hat.